Die Absturzsicherung auf dem Flachdach ist eines der Themen, die in Hausverwaltungen gern liegen bleiben – bis ein Dienstleister fragt, wo er sich einhängen soll, oder bis etwas passiert. Dabei betrifft es fast jedes Gebäude mit Flachdach in Rostock, Warnemünde, Güstrow, Wismar oder Stralsund: Dachabläufe müssen gereinigt, die Abdichtung gewartet, Lüftungs- und Klimageräte, Antennen und zunehmend Photovoltaikanlagen gewartet werden. Wer das Dach betreibt – Eigentümergemeinschaft, Genossenschaft, Wohnungsgesellschaft oder Gewerbebetrieb –, muss dafür sorgen, dass das gefahrlos geht.
Viele Flachdächer, gerade Wohnblöcke der 1960er- bis 1980er-Jahre, haben dafür nichts: keine Anschlagpunkte, ein Geländer nur am Dachausstieg oder gar keins, eine niedrige Attika und ungeschützte Lichtkuppeln. Nachrüsten lässt sich das jederzeit – aber selten so günstig und so sauber wie im Zuge der Dachsanierung. Dieser Beitrag erklärt, welche Pflichten Sie als Betreiber haben, welche Systeme es gibt, was sie grob kosten und wie die Haftung aussieht, wenn Dienstleister ungesichert aufs Dach gehen.
Wer überhaupt aufs Dach muss – und warum das Ihre Sache ist
Ein Flachdach ist kein Ort, den man nie betritt. Typische Anlässe im Jahreslauf:
- Wartung und Inspektion der Abdichtung – empfohlen ein- bis zweimal im Jahr, siehe Flachdach-Wartung: Wie oft ist sinnvoll?
- Reinigung von Dachabläufen und Notüberläufen, besonders im Herbst nach dem Laubfall
- PV-Service: Sichtprüfung, Reinigung, Wechselrichter- und Kabelkontrolle, Austausch defekter Module
- Haustechnik: Lüftungsanlagen, Klima- und Kältetechnik, Antennen, Mobilfunk- und Satellitenanlagen, Schornsteinfeger
- Sturmschäden und Notreparaturen – oft bei schlechtem Wetter und unter Zeitdruck
Die Leute, die dafür hinaufsteigen, sind in der Regel keine Dachdecker mit eigenem Sicherungsmaterial, sondern Haustechniker, PV-Monteure, Hausmeister oder Reinigungskräfte. Sie verlassen sich darauf, dass das Dach eine Sicherung bietet – und genau hier beginnt Ihre Verantwortung als Betreiber.
Die Pflichten im Überblick: Was Regelwerke von Betreibern verlangen
Es gibt nicht „die eine“ Vorschrift für Absturzsicherungen. Die Pflichten ergeben sich aus dem Bauordnungsrecht, dem Arbeitsschutzrecht und den technischen Regelwerken – und sie greifen ineinander:
Bauordnung: Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern
Die LBauO M-V folgt in ihrem Dach-Paragrafen (§ 32) der Musterbauordnung: Für Arbeiten, die vom Dach aus vorgenommen werden, sind sicher benutzbare Vorrichtungen anzubringen. Das ist eine Pflicht des Bauherrn bzw. Eigentümers, keine des Dienstleisters. Bei einer wesentlichen Erneuerung des Dachs ist es naheliegend, diese Anforderung gleich mitzuerfüllen – spätestens dann fällt eine fehlende Sicherung bei der Planung auf. In Schleswig-Holstein und Hamburg enthalten die Landesbauordnungen eine vergleichbare Regel.
Arbeitsschutz: ArbSchG und ASR A2.1
Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.1 („Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen“) verlangt Schutz gegen Absturz in der Regel ab einer Absturzhöhe von mehr als 1 m, auf Baustellen ab mehr als 2 m. Sie legt außerdem die Rangfolge fest: technische Schutzmaßnahmen wie Geländer vor persönlicher Schutzausrüstung. Und sie behandelt ausdrücklich nicht durchtrittsichere Bauteile – auf dem Flachdach sind das vor allem ältere Lichtkuppeln und Lichtbänder, durch die schon viele Menschen gestürzt sind. Wer eigene Beschäftigte aufs Dach schickt – etwa der Haustechniker eines Gewerbebetriebs oder der Hausmeister einer Genossenschaft –, ist als Arbeitgeber unmittelbar nach dem Arbeitsschutzgesetz verantwortlich.
Auftraggeber-Pflichten: informieren und koordinieren
Beauftragen Sie eine Fremdfirma, bleibt deren Arbeitgeber für die sichere Arbeitsweise seiner Leute verantwortlich. Sie als Auftraggeber müssen ihn aber bei der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der gebäudespezifischen Gefahren unterstützen (DGUV Vorschrift 1, § 5 Abs. 3) und bei mehreren Firmen die Zusammenarbeit abstimmen (§ 8 ArbSchG). Praktisch heißt das: Sie sagen, wo Absturzkanten, Lichtkuppeln und Anschlageinrichtungen sind, ob diese geprüft sind und wie der Zugang geregelt ist.
Technik: DIN EN 795 und die DGUV-Regeln
Die DIN EN 795 beschreibt Anschlageinrichtungen und teilt sie in Typen ein (dazu unten mehr). Wie Anschlageinrichtungen auf Dächern geplant werden, erläutert die DGUV Information 201-056 („Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern“); die Benutzung von Gurten, Verbindungsmitteln und Anschlageinrichtungen regelt die DGUV Regel 112-198. Fest mit dem Gebäude verbundene Anschlageinrichtungen gelten in Deutschland außerdem als Bauprodukt: Für die Verankerung im Tragwerk ist in der Regel ein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis des Herstellers erforderlich, und die Montage muss genau nach dessen Vorgaben erfolgen.
Prüfung und Dokumentation
Anschlageinrichtungen müssen nach Herstellerangaben und den DGUV-Regeln regelmäßig – in der Regel mindestens alle zwölf Monate – von einer sachkundigen Person geprüft werden. Nach Montage gehören eine Montagedokumentation (mit Fotos der Verankerung, die später unter der Abdichtung verschwindet), ein Dachplan mit allen Punkten und ein Prüfbuch zu den Gebäudeunterlagen. Bei Bauvorhaben mit mehreren Arbeitgebern verlangt die Baustellenverordnung zudem eine „Unterlage für spätere Arbeiten“ – genau dort gehören die Anschlageinrichtungen hinein.
Die Rangfolge: erst Kollektivschutz, dann Anschlagpunkt
Im Arbeitsschutz gilt das TOP-Prinzip: technische vor organisatorischen vor personenbezogenen Maßnahmen. Für das Flachdach heißt das: Wo es sinnvoll machbar ist, schützt ein Geländer oder eine ausreichend hohe Attika jeden, der das Dach betritt – ohne Gurt, ohne Einweisung. Erst wenn das nicht verhältnismäßig ist, etwa weil nur ein- bis zweimal im Jahr jemand hinaufgeht, kommen Anschlageinrichtungen mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) infrage. Organisatorische Lösungen – etwa Bereiche, die mindestens 2 m von der Absturzkante entfernt liegen, deutlich abzusperren – ergänzen beides.
Bei Anschlageinrichtungen gibt es außerdem einen wichtigen Unterschied: Rückhalten oder Auffangen. Beim Rückhaltesystem ist das Verbindungsmittel so kurz bzw. der Anschlagpunkt so weit von der Kante entfernt, dass die Person die Absturzkante gar nicht erst erreicht. Beim Auffangsystem wird ein Sturz abgefangen – mit Fallstrecke, Belastung für den Körper und der Notwendigkeit, die Person schnell zu retten. Auf dem Flachdach lässt sich fast immer ein Rückhaltekonzept planen, und das ist die deutlich sicherere Variante.
Einzelanschlagpunkt, Seilsystem, Geländer – die Systeme im Vergleich
Einzelanschlagpunkt (Typ A)
Ein fest montierter Punkt – meist eine kurze Edelstahlstütze mit Öse –, der in der Betondecke oder im Tragwerk verankert ist. Die Person hängt sich mit Gurt und Verbindungsmittel ein und muss zum Wechsel des Arbeitsbereichs umhängen. Mehrere Punkte werden so verteilt, dass alle Bereiche erreichbar sind, ohne dass jemand die Kante erreicht oder in einen gefährlichen Pendelsturz gerät. Vorteil: günstig, unauffällig, ideal für kleine und mittlere Dächer mit seltener Begehung. Nachteil: erfordert eingewiesene Nutzer mit eigener PSAgA und diszipliniertes Umhängen.
Seilsystem (Typ C)
Ein horizontal gespanntes Edelstahlseil zwischen End-, Zwischen- und Eckstützen, typischerweise einige Meter innerhalb der Dachkante. Der Läufer gleitet mit, die Person kann sich am Rand entlang bewegen, ohne sich auszuhängen – je nach System auch um Ecken herum. Vorteil: komfortabel, schnell, für große Dächer, lange Arbeitswege (etwa PV-Reihen oder Dachrinnen) und mehrere Nutzer gleichzeitig geeignet. Nachteil: teurer als einige Einzelpunkte, ebenfalls nur mit PSAgA nutzbar, und das Seil braucht eine regelmäßige Kontrolle der Vorspannung.
Geländer und Attikaaufsatz (Kollektivschutz)
Ein fest an der Attika befestigtes, ein freistehend mit Auflast beschwertes oder ein klappbares Geländer schützt alle Personen ohne Gurt und ohne Einweisung. Eine Variante ist der Attikaaufsatz, der eine zu niedrige Brüstung auf die erforderliche Höhe bringt. Vorteil: höchste Sicherheit, auch für Hausmeister und Reinigungskräfte ohne Höhentraining, keine Rettungsplanung für PSAgA nötig. Nachteil: am teuersten, sichtbar (Fassadenbild, in manchen Fällen Abstimmung mit dem Bauamt), und Wind- und Auflastlasten müssen nachgewiesen werden.
Sonderfall: Auflastsysteme ohne Durchdringung (Typ E)
Für Dächer, deren Tragwerk keine Verankerung zulässt, gibt es Anschlageinrichtungen, die allein durch ihr Eigengewicht halten. Sie durchdringen die Abdichtung nicht, sind aber schwer, brauchen Platz und eine ausreichende Tragfähigkeit der Dachfläche und sind nur auf nahezu ebenen Dächern zulässig. Bei einer Sanierung mit Zugang zum Tragwerk ist eine fest verankerte Lösung meist die dauerhaftere Wahl.
| Kriterium | Einzelanschlagpunkt | Seilsystem | Geländer / Attikaaufsatz |
|---|---|---|---|
| Schutzprinzip | Persönlich (PSAgA) | Persönlich (PSAgA) | Kollektiv – schützt alle |
| Typ nach DIN EN 795 | Typ A | Typ C | keine Anschlageinrichtung |
| Gurt und Einweisung nötig | Ja, plus Umhängen | Ja, ohne Umhängen | Nein |
| Durchdringung der Abdichtung | Ja, je Punkt | Ja, je Stütze | Attika-Befestigung oder Auflast |
| Geeignet für | Kleine bis mittlere Dächer, seltene Begehung | Große Dächer, PV, häufige Begehung | Häufige Begehung, Laien, Dachzugangsbereiche |
| Grober Richtpreis (netto, inkl. Montage) | ca. 400–900 € / Punkt | ca. 80–160 € / lfm | ca. 150–300 € / lfm |
Richtwerte aus der Praxis, netto; abhängig von Hersteller, Untergrund, Dachaufbau, Zugänglichkeit und Stückzahl. Verbindlich ist nur ein Angebot für Ihr Dach.
In der Praxis kombinieren wir oft: ein Geländer im Bereich des Dachausstiegs, damit niemand ungesichert die ersten Meter laufen muss, dazu Einzelpunkte oder ein Seilsystem für die übrigen Randbereiche – und eine Sicherung der Lichtkuppeln mit Durchsturzgittern. Wie Lichtkuppeln bei der Sanierung angeschlossen werden, lesen Sie in Lichtkuppeln, Dachfenster und Durchdringungen abdichten.
Was kostet die Nachrüstung? Eine Beispielrechnung
Ein typischer Wohnblock im Großraum Rostock mit 300 m² Flachdach (rund 20 × 15 m, etwa 70 m Dachrand), einem Dachausstieg im Treppenhaus, Attika rund 30 cm hoch, vier ältere Lichtkuppeln. Die Abdichtung ist nach rund 30 Jahren fällig und wird mit Flüssigabdichtung saniert. Drei Varianten der Absturzsicherung, gerechnet mit den Richtwerten aus der Tabelle oben:
| Variante (Beispiel, netto) | Umfang | Grobe Kosten |
|---|---|---|
| A – Einzelanschlagpunkte | 6 Punkte, Rückhaltekonzept | ca. 2.400–5.400 € |
| B – Seilsystem | ca. 54 lfm, rund 2,5 m innerhalb der Kante | ca. 4.300–8.600 € |
| Zusatz: Geländer am Dachausstieg | ca. 6 lfm | ca. 900–1.800 € |
| C – Geländer rundum | ca. 70 lfm an der Attika | ca. 10.500–21.000 € |
| Zum Vergleich: Flüssigabdichtung der Fläche | 300 m² à ca. 90–110 € | ca. 27.000–33.000 € |
| Laufend: Prüfung durch Sachkundigen | mindestens jährlich | ca. 150–400 € / Termin |
Vereinfachtes Beispiel ohne Durchsturzsicherung der Lichtkuppeln, ohne statischen Einzelnachweis und ohne Dämmung; die tatsächlichen Werte ergeben sich aus Dachaufbau, Hersteller und Angebot.
Für die meisten Wohnblöcke mit seltener Begehung ist Variante A oder B plus Geländer am Ausstieg der wirtschaftliche Mittelweg: Er kostet im Beispiel einen Bruchteil der Abdichtung und deckt die üblichen Wartungs- und Reinigungsgänge ab. Ein umlaufendes Geländer lohnt sich vor allem, wenn das Dach häufig betreten wird – etwa bei großen PV-Anlagen, umfangreicher Haustechnik auf Gewerbedächern oder wenn Hausmeister und Reinigungskräfte ohne Höhentraining regelmäßig hinaufmüssen.
Warum die Sanierung der günstigste Zeitpunkt ist
Ein Anschlagpunkt mit Verankerung im Tragwerk ist bautechnisch eine Durchdringung: Die Stütze geht durch Abdichtung und Dämmung bis in die Betondecke. Wird sie nachträglich auf ein fertiges Dach gesetzt, muss jemand die Abdichtung öffnen, die Dämmung ausschneiden, verankern und den Anschluss neu abdichten – an jedem einzelnen Punkt. Im Zuge der Sanierung fällt all das weg:
- Das Dach ist ohnehin offen bzw. vorbereitet. Positionen werden vor dem Auftrag der neuen Abdichtung festgelegt, die Verankerung erfolgt auf vorbereitetem Untergrund.
- Ein Arbeitsgang für die Abdichtung. Die Stützen werden in derselben Schicht angeschlossen wie die Fläche, Attika und Lichtkuppeln – kein zweites Gewerk, kein zweiter Termin.
- Kein späterer Eingriff in die neue Abdichtung. Jede nachträgliche Öffnung durch eine andere Firma ist ein Risiko für die Dichtigkeit – und kann Gewährleistung oder Materialgarantie berühren. Wer bis zu 40 Jahre Garantie auf die Abdichtung erhält, sollte sie nicht nach zwei Jahren für einen Anschlagpunkt aufschneiden lassen.
- Baustelleneinrichtung und Anfahrt nur einmal. Erfahrungsgemäß kostet ein nachträglich gesetzter Punkt mit Öffnen und Neuabdichten spürbar mehr als derselbe Punkt im Zuge der Sanierung – dazu kommen ein zweiter Termin und die erneute Information der Bewohner.
- Dokumentation aus einer Hand. Fotos der Verankerung, Dachplan und Abnahme entstehen in einem Zug und landen in denselben Gebäudeunterlagen wie die Sanierungsdokumentation.
So wird ein Anschlagpunkt in die Flüssigabdichtung eingebunden
Bei klassischen Bahnenabdichtungen aus Bitumen oder Kunststoff wird eine Stütze meist mit einer vorgefertigten Manschette oder einem Kragen angeschlossen, der auf die Fläche geschweißt oder geklebt und oben mit einer Schelle geklemmt wird. Das funktioniert – aber es entstehen Nähte, Klebefugen und ein Klemmpunkt, die unter Temperaturwechsel, UV und Wind arbeiten. Durchdringungen gehören deshalb zu den häufigsten Leckstellen auf alten Flachdächern.
Bei der Flüssigabdichtung läuft der Ablauf so:
- Planung: Positionen nach Rückhaltekonzept festlegen – Abstand zur Kante, Laufwege, PV-Felder, Lichtkuppeln, Dachausstieg. Ergebnis ist ein Dachplan.
- Verankerung: Die Stütze wird nach den Vorgaben des Herstellers und seines Verwendbarkeitsnachweises im Tragwerk befestigt, die Dämmung um die Stütze passgenau angepasst. Die Verankerung wird fotografiert, bevor sie unter der Abdichtung verschwindet.
- Untergrund vorbereiten: Stütze und Fläche werden gereinigt und, wo das System es vorsieht, grundiert.
- Nahtlos abdichten: Der Flüssigkunststoff wird mit Vlieseinlage von der Dachfläche ohne Unterbrechung an der Stütze hochgezogen – in der nach Flachdachrichtlinie nötigen Anschlusshöhe. Es entsteht eine durchgehende Schicht ohne Naht, ohne Manschette, ohne Klemmring.
- Abnahme und Übergabe: Kennzeichnung am Punkt, Montagedokumentation, Dachplan, Prüfbuch – und der Hinweis auf die erste wiederkehrende Prüfung.
| Anschluss einer Stütze | Bahnenabdichtung | Flüssigabdichtung |
|---|---|---|
| Ausführung | Vorgefertigte Manschette, verschweißt oder verklebt, oben geklemmt | Fläche und Anschluss in einer durchgehenden Schicht |
| Nähte und Fugen | Ja – am Fuß und an der Klemmung | Keine |
| Anpassung an Form und Position | Manschette muss passen, Sonderformen aufwendig | Flüssig – passt sich jeder Form an |
| Wartungsrisiko | Klemmung und Nähte regelmäßig kontrollieren | Sichtprüfung im Rahmen der Dachwartung |
Dasselbe Prinzip nutzen wir für alle anderen Durchdringungen – Lüfter, Rohre, PV-Unterkonstruktionen. Warum die Sanierung vor die PV-Montage gehört und wie Aufständerungen dicht angebunden werden, erklärt Photovoltaik aufs Flachdach? Erst abdichten, dann belegen.
Dachinspektion mit Blick auf die Absturzsicherung
Bei der kostenlosen Dachinspektion prüfen unsere Fachleute nicht nur Abdichtung, Anschlüsse und Entwässerung, sondern erfassen den Sicherungszustand gleich mit: vorhandene Anschlagpunkte, Geländer, Attikahöhe, Lichtkuppeln und Zugang. Im Angebot für die Sanierung sehen Sie dann, was eine passende Absturzsicherung im selben Arbeitsgang kostet – im Großraum Rostock und in ganz Mecklenburg-Vorpommern.
Haftung: Was passiert, wenn Dienstleister ungesichert aufs Dach gehen
Die ehrliche Antwort vorweg: Für die sichere Arbeitsweise eines Handwerkers ist zuerst sein Arbeitgeber verantwortlich. Er muss die Gefährdung beurteilen, geeignete Schutzmaßnahmen treffen und seine Leute unterweisen. Daraus folgt aber nicht, dass der Gebäudeeigentümer aus dem Schneider ist. Seine Verantwortung hat mehrere Ebenen:
Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers
Wer ein Gebäude betreibt, muss nach allgemeinem Haftungsrecht (§ 823 BGB) zumutbare Vorkehrungen treffen, damit Personen, die es bestimmungsgemäß nutzen, nicht zu Schaden kommen. Dazu gehört das Dach, wenn es für Wartung und Service betreten wird. In einer Eigentümergemeinschaft liegt diese Pflicht für das Gemeinschaftseigentum bei der Gemeinschaft (§ 9a WEG); die Verwaltung setzt sie um. Bei Genossenschaften und Wohnungsgesellschaften ist es das Unternehmen, bei Gewerbedächern der Eigentümer bzw. – je nach Mietvertrag – der Mieter.
Mithaftung bei fehlenden Einrichtungen oder verschwiegenen Gefahren
Kritisch wird es, wenn bauordnungsrechtlich gebotene Vorrichtungen fehlen, wenn bekannte Gefahren wie nicht durchtrittsichere Lichtkuppeln nicht mitgeteilt werden oder wenn vorhandene Anschlagpunkte seit Jahren nicht geprüft sind und trotzdem als „Sicherung“ angeboten werden. Dann kann der Eigentümer neben dem Arbeitgeber mithaften:
- Zivilrechtlich gegenüber dem Verletzten – etwa auf Schmerzensgeld und Schadensersatz.
- Im Regress der Berufsgenossenschaft: Die Unfallversicherung zahlt zunächst Heilbehandlung und Rente. Ist ein Dritter mitverantwortlich, gehen Ersatzansprüche nach § 116 SGB X auf sie über, und sie kann sich das Geld von ihm zurückholen. Bei schweren Absturzunfällen geht es schnell um sechs- bis siebenstellige Summen.
- Strafrechtlich im schlimmsten Fall wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung (§§ 229, 222 StGB) – ermittelt wird dabei gegen die Personen, die tatsächlich verantwortlich waren, also auch gegen Verwalter oder Objektverantwortliche.
- Versicherungsrechtlich: Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht prüft im Schadenfall genau, ob der Versicherungsnehmer seine Pflichten erfüllt hat.
Was Verwalter jetzt konkret tun können
- Bestandsaufnahme: Welche Dächer haben welche Sicherung? Wann wurde zuletzt geprüft? Gibt es Dachpläne?
- Zugang regeln: Dachausstiege verschlossen halten, Schlüssel nur gegen Nachweis an beauftragte Firmen, Ausgabe dokumentieren.
- Informieren: Jedem Auftrag für Arbeiten auf dem Dach Dachplan, Prüfnachweis und Hinweise auf Lichtkuppeln und Absturzkanten beifügen.
- Prüfung organisieren: Wiederkehrende Prüfung der Anschlageinrichtungen terminieren – sinnvollerweise gekoppelt an die jährliche Dachwartung.
- Nachrüstung einplanen: Steht eine Sanierung an, die Absturzsicherung von Anfang an in Leistungsverzeichnis und Beschluss aufnehmen. Wie Sie Angebote dabei vergleichbar machen, zeigt Flachdach-Sanierungsangebote richtig vergleichen.
In einer WEG gehört die Nachrüstung als eigener Punkt in die Beschlussvorlage zur Dachsanierung. Ob sie im Einzelfall als Erhaltung oder als bauliche Veränderung einzuordnen ist, klären Sie am besten mit der Verwaltung – davon hängt die Kostenverteilung ab. Den Ablauf eines solchen Beschlusses beschreibt WEG-Beschluss zur Dachsanierung: Kosten und Ablauf.
Was das für Verwalter in Rostock und MV bedeutet
In Mecklenburg-Vorpommern stehen besonders viele Wohnblöcke mit Flachdach – Plattenbauten in Rostock-Lütten Klein, Evershagen oder Toitenwinkel, in Schwerin, Stralsund und Greifswald, dazu Nachkriegs- und Gewerbebauten in Wismar, Güstrow und Bad Doberan. Viele dieser Dächer wurden zuletzt in den 1990er-Jahren abgedichtet – damals spielte die Absturzsicherung bei der Planung selten eine Rolle. Typisch sind eine niedrige Attika, ein einzelner Dachausstieg im Treppenhaus und ungeschützte Lichtkuppeln. Was bei WBS-70-Dächern sonst noch zu beachten ist, lesen Sie in Plattenbau-Flachdach sanieren.
Gleichzeitig nimmt die Zahl der Begehungen zu: Photovoltaik auf Mehrfamilienhaus- und Gewerbedächern ist auch im Norden zum Standard geworden, und jede Anlage bringt regelmäßige Service-Termine mit sich. An der Küste kommt das Material dazu: Salzluft und Wind setzen ungeschützten Metallteilen zu. Anschlageinrichtungen sollten deshalb aus korrosionsbeständigem Edelstahl in einer für Küstenstandorte geeigneten Qualität sein, und auch ihr Anschluss an die Abdichtung muss dauerhaft UV- und witterungsbeständig sein. Warum Flachdächer an der Ostsee generell stärker gefordert sind, erklärt Salzluft, Sturm und Ostsee.
Als Fachbetrieb aus Groß Stove bei Rostock sanieren wir Flachdächer mit nahtloser Flüssigabdichtung ohne Abriss – in Tagen statt Wochen, über 30 % günstiger als eine Komplettsanierung und mit bis zu 40 Jahren Materialgarantie. Die Absturzsicherung binden wir dabei auf Wunsch gleich mit ein, damit Ihr Dach nach der Sanierung nicht nur dicht, sondern auch sicher begehbar ist.
Fazit: Einmal richtig – dicht und sicher
Wer ein Flachdach betreibt, auf das regelmäßig Dienstleister für Wartung, Reinigung oder PV-Service müssen, braucht eine passende Absturzsicherung – das ergibt sich aus Landesbauordnung, Arbeitsschutzrecht und den Regeln der DGUV. Kollektivschutz wie ein Geländer geht vor, Einzelanschlagpunkte und Seilsysteme sind die wirtschaftliche Lösung für selten begangene Dächer. Fehlt die Sicherung oder ist sie ungeprüft, kann der Eigentümer bei einem Unfall mithaften. Der günstigste Zeitpunkt zum Nachrüsten ist die Sanierung: Mit der Flüssigabdichtung werden Anschlagpunkte als Durchdringung nahtlos und dauerhaft dicht eingebunden – und niemand muss später noch einmal in die neue Abdichtung eingreifen.
Ihr nächster Schritt: Dach und Sicherung in einem Termin prüfen
Vereinbaren Sie eine kostenlose Dachinspektion im Großraum Rostock oder in ganz Mecklenburg-Vorpommern. Wir erfassen den Zustand der Abdichtung und den Sicherungszustand Ihres Dachs und zeigen im Angebot, was Sanierung und Absturzsicherung im selben Arbeitsgang kosten. Für Beirat, Vorstand oder Eigentümerversammlung gibt es unser Whitepaper mit Methoden- und Kostenvergleich – kostenlos und ohne Anmeldung.