An der Küste zwischen Rostock, Warnemünde und Stralsund gehören schwere Herbst- und Winterstürme zum Wetter dazu. Wenn eine Sturmnacht das Flachdach eines Mehrfamilienhauses erwischt, ist der Schaden am nächsten Morgen selten ein Einzelriss: Der Windsog hebt gealterte Bahnen an Kanten und Attika an, reißt Anschlüsse auf und trägt bei Böen im Extremfall ganze Deckungsteile ab. Wasser läuft in die Dämmung, und was oben klein aussieht, wird in der Wohnung darunter schnell teuer.
Die gute Nachricht: In den allermeisten Fällen ist ein Sturmschaden versichert. Die schlechte: Ob Sie die Erstattung tatsächlich bekommen, entscheidet sich nicht beim Versicherer, sondern in den Stunden direkt nach dem Sturm – bei Ihnen auf dem Dach. Wer richtig handelt und sauber dokumentiert, bekommt sein Geld. Wer zögert oder Beweise vernichtet, bleibt im schlimmsten Fall auf den Kosten sitzen.
Die ersten 48 Stunden: Schritt für Schritt
Nach einem Sturm greifen zwei Pflichten ineinander, die auf den ersten Blick im Widerspruch stehen: Sie müssen den Schaden dokumentieren (damit die Versicherung die Ursache nachvollziehen kann) und Sie müssen ihn zugleich begrenzen (Schadenminderungspflicht). Die Lösung ist eine klare Reihenfolge.
Sicherheit zuerst – niemand geht bei Sturm aufs Dach
Betreten Sie ein sturmgeschädigtes Dach nur, wenn es gefahrlos möglich ist – niemals bei anhaltendem Wind, Nässe oder losen Bauteilen. Sichern Sie den Bereich unter dem Schaden ab, wenn Teile herabstürzen könnten. Im Zweifel rufen Sie sofort einen Fachbetrieb mit Notdienst: Das ist kein Zeitverlust, sondern Teil Ihrer Sorgfaltspflicht.
Dokumentieren – bevor irgendetwas verändert wird
Fotografieren Sie den Schaden im Originalzustand: erst Übersichtsaufnahmen der ganzen Dachfläche, dann Detailbilder der aufgerissenen Stellen, der abgelösten Bahnen, des eingedrungenen Wassers und der Schäden in der Wohnung darunter. Achten Sie auf ein sichtbares Datum. Diese Bilder sind Ihr wichtigster Beweis – nach der Notabdichtung lässt sich der Ursprungszustand nicht mehr belegen.
Notabdichten – den Wassereintritt stoppen
Erst jetzt wird gehandelt. Eine fachgerechte Notabdichtung verschließt die offene Stelle vorübergehend, aber wirksam: eine reißfeste Schutzplane, sauber überlappend verlegt und mit Beschwerungen oder Latten gegen den Wind gesichert, oder eine provisorische Nahtabdichtung an der Schadstelle. Ziel ist, kein weiteres Wasser in die Dämmung und die darunterliegenden Wohnungen zu lassen, bis dauerhaft repariert werden kann.
Melden und Belege sammeln
Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrer Gebäudeversicherung (bei einer WEG über die Verwaltung) und heben Sie ab jetzt jeden Beleg auf: die Rechnung des Notdienstes, Materialbelege, den Schadensbericht des Fachbetriebs und den Windspitzen-Nachweis. Werfen Sie nichts weg und lassen Sie das schadhafte Material, wenn möglich, bis zur Begutachtung liegen.
Warum die Reihenfolge so wichtig ist, zeigt der häufigste Fehler: Aus verständlicher Sorge wird zuerst hektisch abgedichtet und dabei das Beweismaterial überdeckt oder entsorgt. Der Versicherer sieht dann nur noch eine Plane – und kann die Sturmursache nicht mehr zweifelsfrei erkennen. Genau hier scheitern viele an sich berechtigte Ansprüche.
Wer haftet? Gebäude- gegen Hausratversicherung
Die erste Frage nach jedem Schaden lautet: Welche Versicherung ist überhaupt zuständig? Beim Flachdach ist die Antwort in den meisten Fällen klar.
Das Dach ist Sache der Wohngebäudeversicherung
Der Sturmschaden an der Dachhaut, an Attika, Anschlüssen und der Dämmung ist ein Gebäudeschaden. Zuständig ist die Wohngebäudeversicherung – vorausgesetzt, die Gefahr „Sturm“ ist mitversichert, was bei den meisten Policen der Fall ist. Als Sturm gilt üblicherweise Wind ab Windstärke 8, also ab etwa 62 km/h. Genau deshalb ist der Nachweis der Windspitzen so entscheidend (dazu gleich mehr).
Die Hausratversicherung greift nur für bewegliche Dinge
Beschädigt eindringendes Wasser Möbel, Teppiche oder Elektrogeräte in einer Wohnung, ist dafür die private Hausratversicherung des jeweiligen Bewohners zuständig – nicht die Gebäudeversicherung. In der Praxis laufen bei einem größeren Sturmschaden also oft zwei Meldungen parallel: die Gebäudeversicherung für das Dach, die Hausratversicherung des betroffenen Mieters oder Eigentümers für seinen Hausrat.
| Was ist beschädigt? | Zuständige Versicherung | Wer meldet? |
|---|---|---|
| Dachhaut, Attika, Dämmung | Wohngebäudeversicherung | Eigentümer / Verwaltung |
| Fassade, Fenster, feste Bauteile | Wohngebäudeversicherung | Eigentümer / Verwaltung |
| Möbel, Geräte, Teppiche in der Wohnung | Hausratversicherung | Bewohner selbst |
| Dach der Eigentümergemeinschaft (WEG) | Gebäudeversicherung der WEG | Verwalter für die Gemeinschaft |
Für Hausverwaltungen und WEG-Verwalter: Ihre Rolle im Schadensfall
Bei einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist das Dach Gemeinschaftseigentum. Damit liegt der Sturmschaden in der Verantwortung der Gemeinschaft – und die Verwaltung steht im Schadensfall an vorderster Stelle. Drei Dinge müssen dabei sauber getrennt und richtig zeitlich eingeordnet werden: die sofortige Notmaßnahme, die Schadenmeldung und die Beauftragung der dauerhaften Sanierung.
Sofortmaßnahme: kein Beschluss nötig
Für die Notabdichtung und die Abwendung weiterer Schäden braucht es keine Eigentümerversammlung. Maßnahmen zur Schadenminderung sind dringende, unaufschiebbare Handlungen, die der Verwalter im Rahmen seiner Verwaltungsbefugnis sofort beauftragen darf und muss. Wer hier auf einen Beschluss wartet, verletzt die Schadenminderungspflicht – zulasten der ganzen Gemeinschaft.
Schadenmeldung an die Gebäudeversicherung der WEG
Der Verwalter meldet den Schaden für die Gemeinschaft an deren Wohngebäudeversicherung – unverzüglich, mit Fotos, Datum und einer kurzen Schilderung des Sturmereignisses. Er sammelt die Belege, koordiniert einen möglichen Ortstermin des Gutachters und informiert die betroffenen Eigentümer und Mieter über den Stand.
Dauerhafte Sanierung: hier kommt der Beschluss ins Spiel
Geht es über die Reparatur des reinen Sturmschadens hinaus – etwa um die Neuabdichtung eines ohnehin gealterten Dachs –, ist das eine Maßnahme, über die die Eigentümer in der Regel per Beschluss entscheiden. Wie Sie diesen Beschluss vorbereiten, welche Mehrheiten gelten und wie Sie die Versammlung sicher zum Ergebnis führen, haben wir im Beitrag WEG-Beschluss zur Dachsanierung ausführlich beschrieben.
Der entscheidende Punkt für Verwalter: Notmaßnahme und Meldung laufen sofort, unabhängig vom Beschluss. Der Beschluss betrifft nur die dauerhafte Lösung. Diese Trennung sauber zu kommunizieren, nimmt der Gemeinschaft die Sorge, man handle eigenmächtig – und schützt Sie zugleich vor dem Vorwurf, zu spät gehandelt zu haben.
Fristen und Meldepflichten – worauf es ankommt
Versicherungsverträge verlangen im Schadensfall zwei Dinge, deren Verletzung teuer werden kann:
- Unverzügliche Meldung: Der Schaden muss ohne schuldhaftes Zögern gemeldet werden. Was genau als Frist gilt, steht in Ihren Versicherungsbedingungen – oft ist von wenigen Tagen die Rede. Im Zweifel gilt: lieber sofort als zu spät.
- Schadenminderungspflicht: Sie sind verpflichtet, weiteren Schaden aktiv abzuwenden. Konkret heißt das: das Dach zügig notabdichten. Wer den Wassereintritt tagelang laufen lässt, riskiert, dass der Versicherer für die dadurch entstandenen Folgeschäden nicht aufkommt.
Ein häufiger Irrtum: „Ich melde erst, wenn ich die genaue Schadenshöhe kenne.“ Das ist falsch. Melden Sie den Schaden dem Grunde nach sofort – die Bezifferung, Kostenvoranschläge und der Gutachterbericht folgen danach. Die Meldung wahrt die Frist, alles Weitere reicht man nach.
Schadensdokumentation: so belegen Sie den Sturm
Die häufigste Ablehnung lautet: „Das ist kein Sturmschaden, sondern Verschleiß.“ Dagegen hilft nur eine lückenlose Dokumentation. Sie ruht auf zwei Säulen – dem Bildbeweis des Schadens und dem Windspitzen-Nachweis des Sturms.
Der Bildbeweis
Fotografieren Sie systematisch und im richtigen Moment – vor der Notabdichtung:
- Übersicht: die gesamte Dachfläche, sodass die Lage des Schadens erkennbar ist.
- Detail: jede aufgerissene Naht, jede abgelöste Bahn, jede verschobene Attika-Abdeckung aus der Nähe.
- Folgeschäden: Wasserflecken an Decken und Wänden, durchnässte Dämmung, beschädigter Hausrat.
- Datum: am besten mit sichtbarem Aufnahmedatum, das zeitlich zum Sturm passt.
Der Windspitzen-Nachweis
Um zu belegen, dass am Schadenstag tatsächlich Sturmstärke herrschte, hilft eine amtliche Wetterauskunft. Der Deutsche Wetterdienst stellt für einzelne Standorte Wetterdaten und Sturmbescheinigungen bereit, die die gemessenen Windspitzen der nächstgelegenen Station dokumentieren. Erreichte der Wind dort mindestens Windstärke 8, ist die Sturmvoraussetzung belegt – ein starkes Argument gegenüber dem Versicherer. Für die Küste in MV sind das die Stationen im Großraum Rostock, Warnemünde und entlang der Ostsee.
Der Schadensbericht vom Fachbetrieb
Zusätzlich sollten Sie den Schaden fachlich einordnen lassen. Ein Fachbetrieb dokumentiert bei der Inspektion, welche Bauteile betroffen sind, ordnet den Schaden der Sturmursache zu und trennt ihn – ehrlich – vom altersbedingten Verschleiß. Dieser Bericht ist für den Versicherer oft ausschlaggebend, weil er die entscheidende Frage „Sturm oder Alter?“ fachlich beantwortet.
Kostenlose Dachinspektion nach dem Sturm
Ihr Flachdach in Rostock, Warnemünde, Bad Doberan, Wismar, Stralsund oder anderswo an der Küste hat einen Sturm abbekommen? Unsere Fachleute prüfen den Schaden vor Ort, notabdichten bei Bedarf sofort und erstellen Ihnen einen aussagekräftigen Schadensbericht für die Versicherung. Kostenlos und unverbindlich – im Großraum Rostock und in ganz Mecklenburg-Vorpommern.
Reparatur oder Sanierung – was ist nach dem Sturm sinnvoll?
Ist der Wassereintritt gestoppt und die Versicherung informiert, steht die wichtigste Entscheidung an: Reicht es, die Schadstelle zu reparieren – oder ist es der Moment für eine dauerhafte Sanierung? Die Antwort hängt nicht vom Sturm ab, sondern vom Zustand des Dachs.
Wann eine Reparatur genügt
Ist das Dach jung, gut gewartet und ansonsten intakt und hat der Sturm nur eine klar umrissene Stelle beschädigt, ist eine fachgerechte Reparatur richtig und ausreichend. Die schadhafte Partie wird sauber angearbeitet und dauerhaft dicht in die bestehende Abdichtung eingebunden. Das ist wirtschaftlich – und die Versicherung trägt in der Regel die vollen Kosten.
Wann sich die Sanierung lohnt
Anders liegt der Fall, wenn der Sturm ein bereits gealtertes Dach trifft: spröde Bahnen, offene Nähte, brüchige Anschlüsse, mehrere Schwachstellen. Dann ist der Sturmschaden meist nur die erste von vielen Stellen, die nachgeben werden. Ein Flicken hier und dort ist in diesem Fall Geld, das man zweimal ausgibt – der nächste Sturm findet zuverlässig die nächste schwache Naht. Warum küstennahe Dächer ohnehin schneller altern, lesen Sie im Beitrag Salzluft, Sturm und Ostsee.
Hier zahlt sich die nahtlose Flüssigkunststoff-Abdichtung aus. Sie wird im Airless-Spritzverfahren flüssig aufgetragen, legt sich fugenlos über die gesamte Fläche und härtet in einem Stück zu einer geschlossenen, dauerelastischen Haut aus. Es gibt keine Überlappungen und keine Schweißnähte – und damit keine der Schwachstellen, an denen der Windsog ansetzt. Das Dach wird nicht nur geflickt, sondern insgesamt sturmfest und langfristig dicht gemacht. Wie sich die beiden Verfahren grundsätzlich unterscheiden, zeigt der Beitrag Flüssigabdichtung oder Bitumen?.
Fazit: Wer richtig handelt, bekommt sein Geld – und ein dichtes Dach
Ein Sturmschaden am Flachdach ist ärgerlich, aber beherrschbar. Wer die ersten 48 Stunden nutzt, hat alles richtig gemacht: erst den Schaden dokumentieren, dann fachgerecht notabdichten, unverzüglich melden und alle Belege sichern. Der Windspitzen-Nachweis vom Deutschen Wetterdienst und ein fachlicher Schadensbericht entkräften den häufigsten Ablehnungsgrund „Verschleiß“. Und wenn der Sturm ein müdes Dach entlarvt hat, ist das der richtige Moment, aus dem Schadensfall eine dauerhafte Lösung zu machen – mit einer nahtlosen Flüssigabdichtung, die dem nächsten Herbststurm nichts mehr zu bieten hat. Als Fachbetrieb aus Groß Stove bei Rostock sind wir mit kurzen Wegen an der ganzen Küste im Einsatz – schnell nach dem Sturm und dauerhaft danach.